durch Nähe
Umstellung des Rechnungswesens auf die kommunale Doppik (NKHR):
Der Gemeinderat hat am 24.04.2015 beschlossen, das Rechnungswesen der Gemeinde Oberreichenbach zum 01.01.2017 auf die kommunale Doppik umzustellen.
- Grundsatzbeschluss (PDF) dieses historischen Projekts
- Präsentation (PDF) zum neuen kommunalen Haushaltsrecht (NKHR) im Gemeinderat 24.04.2015
- Prinzip des neuen Haushalts erläutert (Referentin Michaela Wild): Sitzungsbericht vom 28.10.2016 (PDF)
Es ist soweit: Ab dem 01.01.2017 gilt in Oberreichenbach das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR). Unseren ersten doppischen Haushaltsplan (PDF) können Sie sich hier herunterladen.
Eröffnungsbilanz 2017
Wie viel ist die Gemeinde wert?
Mit der Präsentation der Eröffnungsbilanz in der Gemeinderatssitzung am 27.04.2018 stand der Schlusspunkt des Umstellungsprojekts auf das neue Haushaltsrecht auf dem Programm. Damit hat die Gemeinde Oberreichenbach mit einem "Vorsprung" von drei Jahren bereits erledigt, was alle Gemeinden in Baden-Württemberg bis 2020 machen müssen.
Das neue Haushaltsrecht gibt neben den Schulden nun erstmals auch einen Aufschluss über das kommunale Vermögen. Dieses wurde in den letzten drei Jahren in aufwändiger Kleinarbeit erfasst und bewertet. Da diese komplexe Arbeit mit eigenem Personal realisiert werden konnte, hat die Gemeinde eine beachtliche Summe an Beraterkosten einsparen können.
Gemeindekämmerer Daniel Merkle präsentierte dem Gemeinderat, wie die neu erstellte Eröffnungsbilanz aussieht. Auf der Vermögensseite stehen insgesamt 35,5 Mio. Euro, aufgeteilt in Sachvermögen mit 32,6 Mio. Euro und Finanzvermögen mit 2,9 Mio. Euro. Größter Vermögensposten ist dabei das Infrastrukturvermögen mit 11,3 Mio. Euro Abwasserleitungssystem sowie 5,6 Mio. Euro Straßen. An unbebauten Grundstücken besitzt die Gemeinde 10,1 Mio. Euro, wovon allein der Wald 8,9 Mio. Euro ausmacht.
Die Bilanzsumme von 35,5 Mio. Euro ist lediglich mit knapp 750.000 € über Darlehen finanziert. Das Basiskapital der Gemeinde beträgt 21,4 Mio. Euro, das ist eine Eigenkapitalquote von 60,2 %. Da der größte Teil des kommunalen Vermögens jedoch unverkäuflich ist, kann aus dieser Zahl nicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Hier sind andere Kennzahlen maßgebend, wie zum Beispiel ein mindestens ausgeglichener Ergebnishaushalt (lfd. Betrieb), was bei den Haushaltsberatungen Thema ist. Ab dem nächsten Jahresabschluss wird die Eröffnungsbilanz jährlich fortgeschrieben.
Hier können Sie sich die Eröffnungsbilanz 2017 (PDF) anschauen.