durch Nähe
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (künftig BauGB)
Bebauungsplan "Nördlich Zavelsteiner Straße/Waldhufenweg"
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf des Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten vom 10.11.2021 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften, Hinweise zum Bebauungsplan und Begründung sowie die Schallimmissionsprognose vom 20.08.2021, Potentialabschätzung Artenschutz vom September 2021 und die Erschließungsplanung vom 09.11.2021 werden
vom 10.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022
im Rathaus der Gemeinde Oberreichenbach, Schulstraße 3, 75394 Oberreichenbach, während der Dienststunden, für die Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) zur Einsichtnahme ausliegen. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Oberreichenbach www.oberreichenbach.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Oberreichenbach, 28.02.2022
Gez. Karlheinz Kistner, Bürgermeister
Anlagen
-Erschließung mit Plan
Aufstellung des Bebauungsplans „Jägeräcker - Naislach“ – Teilweise Änderung und damit Aufhebung einer Teilfläche des Bebauungsplanes, Gemarkung Würzbach
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat am 24. April 2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan "Jägeräcker - Naislach“ Gemarkung Würzbach gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (künftig BauGB) aufzustellen.
Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Satzungsentwurf, Begründung und Planteil wird
vom 14.05.2020 bis einschließlich 26.06.2020
wird am Bekanntmachungskasten vor dem Rathaus der Gemeinde Oberreichenbach, Schulstraße 3, 75394 Oberreichenbach für die Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) zur Einsichtnahme ausgehängt. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Oberreichenbach www.oberreichenbach.de eingesehen werden. Zur besseren Übersichtlichkeit ist noch ein Datenauszug des Landratsamtes Calw vom 05.03.2020 beigelegt, aus dem die aktuellen Flurstücke ersichtlich sind.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Für den Planbereich ist der Vorentwurf vom 14.04.2020 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
1 Geltendes Baurecht / Planerfordernis
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Oberreichenbach besteht in der Sicherung, Erhalt und Stärkung der dörflichen Strukturen sowie dem Erhalt innerörtlicher Freiflächen zur Stärkung des Mikroklimas und der Artenvielfalt.
Vor diesem Hintergrund plant die Gemeinde die planungsrechtliche Grundlage zum Erhalt des historischen Ensembles Lerchenstraße 4 sowie Lerchenstraße 3/1 mit Freiflächen und wertvollem „Altbaum-Bestand“ zu sichern und dauerhaft zu erhalten. Gleichzeitig soll eine behutsame Erweiterung des Gebäudebestandes zur Haltung von Tieren im angemessenen Rahmen ermöglicht werden, um das bestehende historische Ensemble weiter zu stärken.
Das städtebauliche Konzept sieht eine Gesamtfläche von ca. 4.000 m² vor.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich.
2 Aufstellung des Bebauungsplans im Verfahren nach § 13 BauGB
Das „vereinfachte“ Verfahren gem. § 13 BauGB kann angewendet werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Vorgaben gem. § 13 Absatz 1 Nr. 1 – 3 BauGB eingehalten sind.
3 Abgrenzung des Plangebiets
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem Lageplan vom 14.04.2020 zu entnehmen und umfasst eine Fläche von ca. 4.000 m².
Innerhalb des Plangebietes befinden sich folgende Flurstücke (jeweils Gemarkung Würzbach):
Flurstücke Nummer 85/5, 85/6, 85/7 sowie 86
Teile des Flurstücks Nummer 556 (Lerchenstraße)
Der Geltungsbereich wird begrenzt (jeweils Gemarkung Würzbach):
Im Norden: Flurstück Nummer 90
Im Osten: Flurstück Nummer 89 (Straße Am Hummelberg) sowie Flurstück Nummer 85
Im Süden: Flurstück Nummer 555 (Jägerweg)
Im Westen: Flurstück Nummer 555 (Jägerweg) sowie Flurstück Nummer 137/8
4 Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Calw-Oberreichenbach entwickelt.
5 Eigentumsverhältnisse
Die Baugrundstücke im Plangebiet sind mit Ausnahme der öffentlichen Straße Lerchenstraße (Flurstück Nummer 556) in Privatbesitz.
6 Verkehrserschließung
Die Verkehrserschließung erfolgt wie seither über die bestehenden Straßen Am Hummelberg, Jägerweg und Lerchenstraße.
7 Artenschutz
Durch die deutliche Reduzierung der derzeit noch möglichen Bebauung werden wertvolle Freiflächen für Flora, Fauna, Habitat und den Artenschutz erhalten. Die Grundstücke weisen teilweise einen wertvollen „Altholz-Baumbestand“ auf, der von den Eigentümern teilweise schon durch Ersatzpflanzungen ergänzt wurde.
Insgesamt stärkt die geplante Maßnahme den Artenschutz und das Mikroklima in diesem Bereich. Angemessene künftige Bebauungsüberlegungen beeinträchtigen insgesamt nicht den Artenschutz.
Oberreichenbach, 28.04.2020
gez. Karlheinz Kistner, Bürgermeister