durch Nähe
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung
1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 11. Dezember 2009 (GBl. S. 770), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBl. S.
910, 911), hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 6.202.100 €
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 6.547.100 €
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -345.000 €
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -345.000 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.618.000 €
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 5.650.000 €
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) -32.000 €
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 2.933.000 €
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 5.041.000 €
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.108.000 €
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -2.140.000 €
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 60.000 €
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von -60.000 €
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -2.200.000 €
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 2.136.000 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 700.000 €.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 330 v.H. der Steuermessbeträge.
2. für die Gewerbesteuer auf 340 v.H. der Steuermessbeträge.
2. Wirtschaftsplan 2021 der Wasserversorgung Oberreichenbach
Der Gemeinderat hat am 18. Dezember 2020 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021 gemäß den §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgestellt:
1. Der Erfolgsplan 2021 wird mit einem voraussichtlichen Jahresgewinn festgesetzt von 12.000 €
2. Der Liquiditätsplan 2021 wird in den Einnahmen und Ausgaben festgesetzt auf je 76.500 €
3. Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf 0 €
4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 0 €
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 60.000 €
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 sowie der Wirtschaftsplan 2021 der Wasserversorgung Oberreichenbach werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurden gem. § 81 Absatz 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg dem Landratsamt Calw als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile wurden vom Landratsamt Calw am 22.02.2021 genehmigt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 14.06.2021 - 22.06.2021 im Rathaus Oberreichenbach, Schulstraße 3, Zimmer 6, öffentlich aus.
Der vollständige Haushalt steht außerdem als Download auf www.oberreichenbach.de unter Unsere Gemeinde - Finanzen, zur Verfügung.
Oberreichenbach, 09.06.2021
gez. Karlheinz Kistner, Bürgermeister