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Geplantes Wasserschutzgebiet „Tiefbrunnen Kutschenwald, Klass- und Buschquelle“ von Calw-Hirsau
Offenlage der Planunterlagen
Das Landratsamt Calw beabsichtigt zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet „Tiefbrunnen Kutschenwald, Klass- und Buschquelle“ Calw-Hirsau ein Wasserschutzgebiet festzusetzen. Mit Inkrafttreten der geplanten Rechtsverordnung wird die Rechtsverordnung des Landratsamts Calw für die „Klass-, Busch- und Kutschenwaldquelle“ vom 07.04.1975 aufgehoben.
Durch die Schutzbestimmungen der geplanten Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.
Das Wasserschutzgebiet (LfU-Nr. 235106) gliedert sich in die Weitere Schutzzone B (Zone III B), die Weitere Schutzzone A (Zone III A), in die Engere Schutzzone (Zone II) und in den Fassungsbereich (Zone I).
Das Wasserschutzgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 1143,23 Hektar. Davon entfallen als Zone I und II 172,11 Hektar, als Zone III A 447,24 Hektar und als Zone III B 523,88 Hektar.
Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich auf die Gemarkungen Altburg, Hirsau, Oberkollbach und Oberreichenbach und umfasst folgende Gewanne oder Teile der Gewanne:
Zone I | |
Gemarkung | Gewanne |
Hirsau | Bleiche, Schweinbachtal |
Zone II | |
Gemarkung | Gewanne |
Altburg | Mähder |
Hirsau | Altburger Berg, Altburger Sägmühle, Bleiche, Lützenhardt |
Oberkollbach | Hausäcker, Hauswiesen, Kirchhalde, Müß, Waldäcker |
Zone IIIA | |
Gemarkung | |
Altburg | llmend, Bergäcker, Mähder, Peterlesäcker, Stöckle, Straßenäcker |
Hirsau | Ebene, Lützenhardt |
Oberkollbach | Hausäcker, Hauswiesen, Kirchhalde, Müß, Müßäcker, Tal, Waldäcker |
Oberreichenbach | Hinteres Feld |
Zone IIIB | |
Gemarkung | Gewanne |
Altburg | Allmend, Bad |
Oberkollbach | Müß, Müßwiesen |
Oberreichenbach | Allmend, Birken, Bruckmüss, Furt, Grund, Handäcker, Hausäcker, Hauswiesen, Hinteres Feld, Laichert, Loch, Lukasacker, Lukaswald, Mesneräcker, Mesnerwald, Müß, Müßwiesen, Obere Äcker, Obere Hecken, Scheurenäcker, Schwarzmiss, Untere Äcker, Untere Hecken, Wasen, Weckenhart |
Die abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht.
Der Entwurf der Verordnung und die dazugehörigen genauen Karten liegen in der Zeit vom 24.02.2021 bis einschließlich 24.03.2021 von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 12:00 Uhr beim Landratsamt Calw, Vogteistr. 42-46, 75365 Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Zimmer A 301, zur kostenlosen Einsicht durch jedermann öffentlich aus. Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil des Verordnungsentwurfs.
Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund Covid-19 (Corona) vorherige Terminabsprachen unter der Telefonnummer 07051/160-379 zu denselben Zeiten, wie zuvor genannt, vorzunehmen sind, da aufgrund der Pandemiesituation Zugangsregelungen zum Landratsamt bestehen.
Die Planunterlagen liegen zudem einen Monat lang in der Zeit vom 24.02.2021 bis einschließlich 24.03.2021 bei der Stadtverwaltung Calw, Salzgasse 8-10, 75365 Calw, Zimmer 103, während der dort üblichen Sprechzeiten zur Einsicht aus.
Auch hier bitten wir um eine vorherige Terminabsprache mit der Stadtverwaltung und um Beachtung der derzeitigen Besuchsregelungen aufgrund der Pandemiesituation. Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung bei der Stadt Calw ist Frau Gabi Nonnenmacher. Sie ist zu den gewöhnlichen Sprechzeiten der Stadtverwaltung Calw unter der Telefonnummer 07051 167-401 oder per E-Mail unter gnonnenmacher(@)calw.de zu erreichen.
Zeitgleich können die Unterlagen auch auf der Homepage der Stadt Calw unter www.calw.de/Öffentlichkeitsbeteiligung eingesehen werde.
Weiterhin liegen die Planunterlagen ebenfalls einen Monat lang in der Zeit vom 24.02.2021 bis einschließlich 24.03.2021 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Oberreichenbach, Schulstr. 3, 75394 Oberreichenbach, Zimmer 7, während der dort üblichen Sprechzeiten zur Einsicht aus.
Auch hier bitten wir jedoch um eine vorherige Terminabsprache mit der Gemeindeverwaltung und um Beachtung der dort geltenden Besuchsregelungen aufgrund der Pandemiesituation. Ansprechpartner für eine Terminvereinbarung bei der Gemeinde Oberreichenbach ist Frau Brigitte Espenhain. Sie ist zu den gewöhnlichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung Oberreichenbach unter der Telefonnummer 07051 9699-21 oder per E-Mail unter b.espenhain(@)oberreichenbach.de zu erreichen.
Während der Auslegungszeit können Bedenken und Anregungen dem Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Vogteistr. 42-46, 75365 Calw vorgebracht werden. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.
Etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben sind spätestens bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 07.04.2021, schriftlich bei der Stadtverwaltung Calw, Salzgasse 8-10, 75365 Calw, beim Bürgermeisteramt Oberreichenbach, Schulstr. 3, 75394 Oberreichenbach, oder beim Landratsamt Calw, Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz, Vogteistr. 42-46, 75365 Calw, zu erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen.
Nach Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist werden die erhobenen Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Vereinigungen und den Betroffenen erörtert.
Aufgrund der Pandemiesituation wird zum Schutz aller Verfahrensbeteiligter von einem mündlichen Erörterungstermin abgesehen.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, werden schriftlich über das Ergebnis der Erörterung benachrichtigt. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Kosten, die durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen und durch die Erhebung von Einwendungen entstehen, können nicht erstattet werden.
Calw, den 09. Februar 2021
Landratsamt Calw, Abt. Umwelt- und Arbeitsschutz