durch Nähe
Bebauungsplan „Nördliche Zavelsteiner Straße / Waldhufenweg“ mit örtlichen Bauvorschriften Gemarkung Würzbach
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (künftig BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen.
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2021 hat der Gemeinderat beschlossen den Bebauungsplanentwurf mit den örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Für den Planbereich ist der Bebauungsplanentwurf des Büros SCHÖFFLER.stadtplaner.architekten vom 10.11.2021 maßgebend. Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit zeichnerischem Teil, planungsrechtlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften, Hinweise zum Bebauungsplan und Begründung sowie die Schallimmissionsprognose vom 20.08.2021, Potentialabschätzung Artenschutz vom September 2021 und die Erschließungsplanung vom 09.11.2021 werden
vom 10.03.2022 bis einschließlich 11.04.2022
im Rathaus der Gemeinde Oberreichenbach, Schulstraße 3, 75394 Oberreichenbach, während der Dienststunden, für die Öffentlichkeit (hierzu zählen auch Kinder und Jugendliche) zur Einsichtnahme ausliegen. Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Oberreichenbach www.oberreichenbach.de eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB).
Oberreichenbach, 28.02.2022
Gez. Karlheinz Kistner, Bürgermeister