durch Nähe
Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplanes der Wasserversorgung
Haushaltssatzung
für das
Haushaltsjahr 2022
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02. Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098), hat der Gemeinderat am 25. Februar 2022 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 7.018.100 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 6.875.000 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 143.100 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 143.100 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 6.480.900 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 5.948.400 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 532.500 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 4.316.500 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.218.000 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -901.500 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -369.000 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 52.200 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -52.200 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -421.200 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 700.000 €.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 330 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 330 v.H. |
der Steuermessbeträge. | |
2. für die Gewerbesteuer auf | 340 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Oberreichenbach, den 28.02.2022
Karlheinz Kistner
Bürgermeister
Wirtschaftsplan 2022
der
Wasserversorgung Oberreichenbach
Der Gemeinderat hat am 25. Februar 2022 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 gemäß den §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes wie folgt festgestellt:
1. Der Erfolgsplan 2022 wird mit einem voraussichtlichen Jahresgewinn festgesetzt von | 29.100 € |
2. Der Liquiditätsplan 2022 wird in den Einnahmen und Ausgaben festgesetzt auf je | 106.000 € |
3. Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen wird festgesetzt auf | 0 € |
4. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 € |
5. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 60.000 € |
Oberreichenbach, den 28.02.2022
Karlheinz Kistner
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2022 sowie der Wirtschaftsplan 2022 der Wasserversorgung Oberreichenbach werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gem. § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg dem Landratsamt Calw als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Der Haushaltsplan mit Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 02.03.2022 bis 11.03.2022 im Rathaus Oberreichenbach, Schulstraße 3, Kämmerei, Zimmer 6, öffentlich aus (nach telefonischer Terminvereinbarung).
Der vollständige Haushalt steht außerdem als Download auf www.oberreichenbach.de unter Unsere Gemeinde – Finanzen – Haushalt zur Verfügung.
Oberreichenbach, 02.03.2022
gez. Karlheinz Kistner, Bürgermeister