Neues aus Oberreichenbach: Gemeinde Oberreichenbach

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Landratsamt warnt vor andauernder Waldbrandgefahr durch langanhaltende Wärme und Trockenheit

Artikel vom 20.07.2022

Die anhaltende Hitze und Trockenheit haben die Vegetation und die obere Bodenschicht auch im Kreis Calw stark ausgetrocknet. Dies zeigt sich auch am aktuellen Vorfall in Bad Teinach-Zavelstein. Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert für den Kreis Calw weiterhin mittlere bis hohe Waldbrandgefahr.

„Die Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen waren lokal sehr unterschiedlich verteilt und oft nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so der Leiter der Abteilung Forst und Jagd im Landratsamt Calw, Jörg Ziegler. Die Wälder im Kreis Calw haben einen Nadelholzanteil von über 80 Prozent. „Nadelholzbestände haben ein größeres Waldbrandrisiko aufgrund der trockenen Streu“, erläutert Ziegler. Durch die naturnahe Waldwirtschaft, welche die Forstleute nun seit Jahrzehnten betreiben – zum Beispiel durch das verstärkte Pflanzen von Buchen – ist mittlerweile aber auch mehr Laubholz in den Wäldern vorhanden. Dadurch ist die Problematik nicht mehr ganz so brisant wie in den Monokulturen der 60er- und 70er-Jahre. Besonders gefährdete Bestände gibt es allerdings nach wie vor – zum Beispiel Kiefernbestände auf trockenen Kuppen im Gäu, aber auch sonnenbeschienene, kiefernreiche Nadelholzbestände auf den Südhängen der Schwarzwaldseite. Die weitere Entwicklung hängt stark davon ab, ob es erneut gewittern und damit regnen wird.

Das Landratsamt Calw weist deshalb nachdrücklich auf die wichtigsten Regeln zur Waldbrandvermeidung hin:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt, sofern diese nicht von der zuständigen Gemeinde gesperrt wurden. Bitte die angebrachten Warn- und Verbotsschilder unbedingt beachten und besonders umsichtig verhalten.
  • Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Es muss immer ausreichend Löschwasser bereitgehalten werden.
  • Keine Glasflaschen wegwerfen, diese können wie eine Lupe wirken und Feuer entfachen.
  • Keine Zigaretten oder Gegenstände weg- oder aus dem Auto werfen.
  • Das Abbrennen von Unkraut unbedingt vermeiden.
  • Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen und nicht auf Wiesen und Feldern. Die Strahlungswärme von Motoren und/oder Abgasanlagen kann das trockene Gras schnell entzünden.

Ich habe einen Wald- oder Flächenbrand bemerkt, was muss ich jetzt tun?

  • Melden Sie unter der Notrufnummer 112 unbedingt einen Wald- oder Flächenbrand, auch wenn er noch so klein ist.
  • Beschreiben Sie den Ort oder Anfahrtsweg, so gut es Ihnen möglich ist.
  • Sie können den Einsatzkräften der Feuerwehr helfen, wenn Sie außerhalb des Gefahrenbereiches auf die Feuerwehr warten und den Einsatzkräften den Weg zur Brandstelle zeigen.
  • Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
  • Ist das Feuer durch Sie nicht zu löschen, bringen Sie sich unmittelbar, entgegen der Windrichtung in Sicherheit.