Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung
Einladung zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung
Am Donnerstag, den 27. Februar 2025, um 19:00 Uhr
in der Sport- und Mehrzweckhalle,
Calwer Str. 27, Oberreichenbach-Würzbach
findet eine nichtöffentliche Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Der Einlass ist ab 18:00 Uhr möglich.
Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundstücken, auf denen auf der Gemarkung Oberreichenbach die Jagd ausgeübt werden darf. Nicht angesprochen durch die Einladung sind folglich Eigentümer von Grundstücken in befriedeten Bezirken (Gebäudeflächen, Hofräume und Hausgärten).
Der Hauptbestandteil der Versammlung wird die Änderung der bestehenden Satzung der Jagdgenossenschaft sein. Geplant ist die Einführung eines Jagdbeirats, der künftig den beschließenden Jagdausschuss in allen Angelegenheiten der Verwaltung der Jagdgenossenschaft beraten soll. Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung am 29.11.2024 durch eine Änderung der Hauptsatzung die Verwaltung der Jagdgenossenschaft dauerhaft dem neu gegründeten, beschließenden Jagdausschuss übertragen.
Eine Voranmeldung ist erforderlich.
Da für die Abstimmungen auch die vertretenen Flächen erfasst werden müssen, ist die Ausgabe von Stimmkarten erforderlich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir die Jagdgenossen daher, ihre Teilnahme bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, der Gemeindeverwaltung (Tel. 07051 9699-32, E-Mail: c.mair@oberreichenbach.de) mitzuteilen.
Rechtzeitiges Erscheinen (ab 18:00 Uhr) ist erwünscht, da die Stimmberechtigung der Eigentümer geprüft werden muss. Wer andere Eigentümer oder Miteigentümer (z.B. Ehepartner oder Miterben bei Erbengemeinschaften) vertritt, benötigt eine schriftliche Vollmacht!
Hinweis zu Grundstücken mit mehreren Eigentümern:
Bei allen Grundstücken mit mehreren Eigentümern müssen alle Eigentümer des Grundstücks anwesend sein, diese haben in der Jagdgenossenschaft gleich abzustimmen. Wenn nicht alle Miteigentümer des gemeinsamen Grundstücks anwesend sind, wird von den nicht anwesenden Miteigentümern eine Vollmacht benötigt. Ist dies nicht der Fall, ist keine Stimmabgabe möglich. Dies gilt auch bei Eheleuten.
Wir bitten die Teilnehmer, Ihren Ausweis mitzubringen.
T A G E S O R D N U N G
Die folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
1. Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung durch den Vorsitzenden – BM Johannes Schaible
2. Feststellung der Fortführung des Jagdkatasters
3. Feststellung der anwesenden und vertretenden Jagdgenossen und der von diesen gehaltenen Flächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk
4. Anträge (sind bis 21.02.2025 bei der Gemeindeverwaltung schriftlich einzureichen)
5. Bericht des Vorstandes – BM Johannes Schaible
6. Kassenbericht – Gemeindekämmerer Benjamin Wick
7. Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer – Siegfried Hartmann, Markus Jeschke, Christina Kirsten
8. Entlastung des Vorstandes
9. Beratung und Beschluss über die Neufassung der Satzung der Jagdgenossenschaft Oberreichenbach
10. Wahl von vier Mitgliedern des beratenden Jagdbeirats sowie vier Stellvertreter aus den Reihen der Jagdgenossen (§ 10 JagdGS)
11. Wahl zweier Kassen- und Rechnungsprüfer aus den Reihen der Jagdgenossen (§ 9 h, § 18 Abs. 2 JagdGS)
12. Neuverpachtung der Flächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks für den Zeitraum 01.04.2025 bis 31.03.2031 – Vorstellung der Vergabegrundsätze und des Bewerbungsbogens
13. Schlusswort und Verschiedenes
Weitere Informationen zur nichtöffentlichen Jagdgenossenschaftsversammlung am 27. Februar 2025
Einlass zur Jagdgenossenschaftsversammlung, welche am Donnerstag, den 27. Februar 2025 um 19:00 Uhr in der Sport- und Mehrzweckhalle, Calwer Str. 27 in Oberreichenbach-Würzbach stattfindet, ist bereits ab 18:00 Uhr.
Da vor der Versammlung von jedem Jagdgenossen festgestellt werden muss, wie viel Fläche er vertritt bzw. von wem er bevollmächtigt ist, und dementsprechend die Stimmzettel ausgedruckt werden müssen, kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir möchten daher die interessierten Jagdgenossen bitten, von der frühen Einlasszeit Gebrauch zu machen, um den Versammlungsbeginn nicht zu verzögern. Um einen reibungslosen Ablauf der Versammlung zu gewährleisten, bitten wir zudem, Anträge zur Jagdgenossenschaftsversammlung bis spätestens 21.02.2025, schriftlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Es ist notwendig, dass die Jagdgenossenschaft für die kommende Pachtperiode eine neue Satzung verabschiedet, die die Einberufung, Bekanntgabe und Durchführung der Versammlungen der Jagdgenossenschaft sowie das Verfahren bei der Verpachtung gemeinschaftlicher Jagdbezirke und die Rechnungslegung regelt. Aus diesem Grund hat der Jagdausschuss die Einberufung der Versammlung der Jagdgenossen veranlasst, um eine solche Satzung zu beschließen. Der Entwurf der Satzung ist nachfolgend abgedruckt. Dieser Entwurf basiert auf der Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg und wurde so modifiziert, dass eine langfristige, transparente Informationsweitergabe an die Jagdgenossen gewährleistet wird und deren aktive Beteiligung an Kontroll- und Entscheidungsprozessen gestärkt wird. Darüber hinaus soll durch die Einrichtung eines Jagdbeirats, der den beschließenden Jagdausschuss des Gemeinderats in allen Angelegenheiten berät, eine Kommunikationsplattform geschaffen werden, die als Schnittstelle für Information und Mitbestimmung fungiert.
Wir bitten alle Interessierten, ihre Wahlvorschläge bzw. Interessensbekundungen für die Kandidatur im beratenden Jagdbeirat der Jagdgenossenschaft bis zum 21.02.2025 der Gemeindeverwaltung mitzuteilen (Tel. 07051 9699-32, E-Mail: c.mair@oberreichenbach.de). Zudem bitten wir alle Teilnehmer, ihren Ausweis mitzubringen.
Wer ist Jagdgenosse?
Jagdgenossen sind alle Eigentümer von Grundstücken auf der Gemarkung Oberreichenbach, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, d.h. in der Regel sind die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auch Jagdgenossen. Im Einzelfall dürfen Sie gerne vorab bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob Sie Jagdgenosse sind (Tel. 07051 9699-32, E-Mail: c.mair@oberreichenbach.de).
Wer ist abstimmungsberechtigt?
Abstimmungsberechtigt sind alle bei der Jagdgenossenschaftsversammlung anwesenden und bevollmächtigten vertretenen Jagdgenossen. Eine Vollmacht kann nur für alle Grundstücke des zu Vertretenden erteilt werden.
Ein Antrag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Anwesenden und Vertretenen und die Mehrheit der durch diese vertretenen Flächen erreicht wird. Eine Besonderheit liegt auch bei Teileigentum an einem Flurstück vor: Alle Beteiligten an einem Flurstück müssen in gleicher Weise abstimmen. Sind nicht alle Teileigentümer anwesend, dann müssen Vollmachten vorliegen, um abstimmen zu können. Sind nicht alle Teileigentümer anwesend oder stimmen nicht alle in gleicher Weise ab, so ist die Stimme für die betroffene Fläche ungültig.
Es gibt Muster für Vollmachten, die Sie gerne verwenden dürfen, aber nicht müssen.
Einsichtnahme Jagdkataster und Jagdgenossenschaftssatzung
Um im Vorfeld Fragen der Bevollmächtigung und des Miteigentums klären zu können, kann das aktuelle Jagdkataster während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung, Schulstr. 3, 75394 Oberreichenbach, Büro 5, eingesehen werden. Ebenfalls kann der Entwurf der Satzung bei der o.g. Adresse oder hier eingesehen werden.