Ausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) für 2023 gestartet

icon.crdate20.07.2022
Fördermittel für Innenentwicklung und Strukturverbesserung Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2023 läuft die neue Förderperiode offiziell an. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen. Auch in der neuen Förderperiode legt das ELR einen Schwerpunkt auf den Bereich „Wohnen“. Dazu gehören Umnutzungen und Sanierungen
Fördermittel für Innenentwicklung und Strukturverbesserung
Mit der Veröffentlichung der Programmausschreibung zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2023 läuft die neue Förderperiode offiziell an. Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Kommunen.
Auch in der neuen Förderperiode legt das ELR einen Schwerpunkt auf den Bereich „Wohnen“. Dazu gehören Umnutzungen und Sanierungen von Gebäuden oder deren Abbruch, um Platz für Neues zu schaffen. Ausgenommen sind Projekte in Ortsrandlagen und Mietwohnungen in Neubauvorhaben. Insbesondere die Reaktivierung ungenutzter Bausubstanz im Ortskern zu zeitgemäßem Wohnraum oder Wohnbaumaßnamen, die die Ortsmitte beleben, haben sehr gute Förderaussichten. Das ist darauf zurückzuführen, dass etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel für den Schwerpunkt „Innenentwicklung / Wohnen“ eingesetzt werden.
Aber auch die Versorgung der lokalen Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, also die Grundversorgung, steht im Fokus des ELRs. Im Bereich „Arbeiten“ kann die Verlagerung von Gewerbebetrieben aus Ortskernen in Gewerbegebiete oder die Erweiterung von bestehenden Betrieben gefördert werden. Einen Förderzuschlag von fünf Prozent gibt es für Projekte mit überwiegend ressourcenschonenden, CO2-bindenen Baustoffen (z.B. Holz).
Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis 31.08.2022 bei der Gemeinde Oberreichenbach eingereicht werden. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entscheidet im Frühjahr 2023 über die Aufnahme in das ELR.
Fragen zum ELR beantworten Bürgermeister Karlheinz Kistner, Tel. 07051 969910, E-Mail: k.kistner(@)oberreichenbach.de sowie Janina Müssle, ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, Tel. 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Janina.Muessle(@)kreis-calw.de. Weitere Informationen sind auch im Internet unter www.kreis-calw.de/elr zu finden.