durch Nähe
Opferschutz und Opferhilfe
Als Opfer von Straftaten finden Sie in der für Sie belastenden und ungewohnten Situation hier Beispiele für Handlungsmöglichkeiten und Zugang zu den verschiedenen Hilfen und Unterstützungsmöglichkeiten.
Im Notfall können Sie immer die Notrufnummern 110 oder 112 wählen.
Unter der Rufnummer 110 erreichen Sie die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Unter der Euro-Notrufnummer 112 erreichen Sie rund um die Uhr Feuerwehr und Rettungsdienst/Notarzt.
Als hör- und sprachgeschädigte Person haben Sie die Möglichkeit, bei einem Notfall die Notrufnummer 112 per Fax zu nutzen. Dazu steht Ihnen ein speziell entwickeltes Formular zur Verfügung. Im Notfall können Sie es einfach und schnell ausfüllen.
- Angebote zur Unterstützung von Opfern Angebote zur Unterstützung von Opfern
- Beratungsstellen Beratungsstellen
- Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen
- Schadenausgleich und Hilfen für Opfer Schadenausgleich und Hilfen für Opfer
- Sekten und Psychogruppen Sekten und Psychogruppen
- Weitere Informationen und Links Weitere Informationen und Links
- Wichtige Telefonnummern für den Notfall Wichtige Telefonnummern für den Notfall