durch Nähe
Bekanntmachung und Unterrichtung der Öffentlichkeit
Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt – Calw (4810)
Streckenabschnitt „Im Hau“
Auslegung der geänderten Unterlagen über die Umweltauswirkungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
Auf Veranlassung des Regierungspräsidiums Karlsruhe wird Folgendes bekannt gegeben:
1. Der Landkreis Calw hat im Jahr 2016 den Antrag auf Planfeststellung nach §§18 ff. des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) i. V. m. §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für die Wiederinbetriebnahme der Strecke Weil der Stadt bis Calw im Abschnitt „Im Hau“ gestellt.
Das geplante Vorhaben, für das die Planfeststellung beantragt wurde, ist Bestandteil der vorgesehenen Wiederinbetriebnahme des Abschnitts Weil der Stadt – Calw der „Württembergischen Schwarzwaldbahn“ (Strecke 4810) als Hermann-Hesse-Bahn. Es erstreckt sich von der Gemeinde Althengstett, Gemarkung Althengstett, bis in die Gemeinde Calw, Gemarkung Calw. Der Streckenabschnitt „Im Hau“ befindet sich zwischen den bebauten Bereichen von Althengstett und Calw-Heumaden und verläuft östlich der Bundesstraße 295 parallel zu dieser.
Die Planunterlagen lagen vom 20.06. bis 19.07.2016 in den Gemeinden Althengstett und Calw sowie – nach einer ersten Planänderung – erneut vom 12.02. bis 11.03.2019 in den Gemeinden Althengstett, Bad Liebenzell, Calw, Nagold, Oberreichenbach, Weil der Stadt und Wildberg zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit aus. Es wurde jeweils Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
Der Landkreis Calw hat die Planunterlagen nunmehr erneut geändert.
Da diese Änderung die Unterlagen über die Umweltauswirkungen im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umfasst, ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit geboten (§ 9 Abs. 1 Satz 5 UVPG i. d. F. vom 24.02.2010).
Die Änderung der Unterlagen über die Umweltauswirkungen umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Umplanung der Rettungszufahrt bei Bahnkilometer 40,9+30.
- Schadensbegrenzungsmaßnahmen (Schaffung von Lebensstätten) zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der Spanischen Flagge, deren Vorkommen bei Nachkartierungen im Plangebiet erstmals nachgewiesen wurde.
Die Änderungen der Unterlagen erstrecken sich auf die Gemeinden Althengstett und Calw.
2. Die unten näher bezeichneten geänderten Unterlagen liegen in der Zeit vom 23.05.2022 bis einschließlich 22.06.2022 an den folgenden Orten zur Einsicht aus:
- Althengstett, Bauamt, Simmozheimer Straße 16, 75382 Alhengstett,
- Bad Liebenzell, Bürgerzentrum, Kurhausdamm 2-4, 75378 Bad Liebenzell im Stadtbauamt, 2. OG im Flur bei den Zimmern Nr. 314/315,
- Calw, Rathaus Stadt Calw, Technische Verwaltung, Salzgasse 8, 75365 Calw, Zimmer Nr. 102,
- Nagold, Bauverwaltungsamt, Burgstraße 10, 72202 Nagold, Zimmer Nr. 015 (EG),
- Oberreichenbach, Rathaus, Schulstraße 3, 75396 Oberreichenbach im Bauamt
nach telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Espenhain, Tel.-Nr. 07051/9699-21
- Weil der Stadt, Rathaus Merklingen, Kirchplatz 2, 71263 Weil der Stadt-Merklingen (2. OG),
- Wildberg, Stadtbauamt, Marktstraße 1, 72218 Wildberg, Zimmer E.09
3. Jede Person, deren Belange durch die Zulassungsentscheidung berührt wird, sowie Vereinigungen, deren satzungsmäßiger Aufgabenbereich durch die Zulassungsentscheidung berührt wird, darunter auch Vereinigungen zur Förderung des Umweltschutzes, können bis einschließlich 06.07.2022 schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 – 3, Karlsruhe (Referat 17) oder bei einem der oben genannten Bürgermeisterämter oder Ortsverwaltungen Einwendungen erheben oder sich zu den Umweltauswirkungen äußern (Äußerungsfrist). Die Beteiligung ist auf die Änderungen der auszulegenden Unterlagen beschränkt.
Mit dem Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Äußerungen zur Änderung des Plans beziehungsweise der auszulegenden Unterlagen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Es wird gebeten, auf schriftlichen Äußerungen und Einwendungen die volle Anschrift, das Aktenzeichen „24-3826.1 - Landkreis Calw 2/4 - 2. PÄ“ sowie gegebenenfalls die Gemarkung(en) und die Flurstücknummer(n) der betroffenen Grundstücke anzugeben.
Einwendungen und Äußerungen werden dem Vorhabenträger und den von ihm Beauftragten zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der einwendenden Person werden ihr Name und ihre Anschrift vor der Weitergabe der Einwendung unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
4. Für das Verfahren und die Zulassungsentscheidung ist das Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe, zuständig. Es kann das Vorhaben gegebenenfalls mit Nebenbestimmungen – beispielsweise Schutzvorkehrungen – zulassen (Planfeststellungsbeschluss) oder den Antrag ablehnen.
5. Bei den geänderten Planunterlagen sowie sonstigen entscheidungserheblichen Berichten handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden:
- Landschaftspflegerischer Begleitplan mit integrierter Umweltverträglichkeitsstudie,
- Erläuterungsbericht,
- Lagepläne, Höhenpläne, Entwässerungsplan,
- Studie zur Natura 2000-Verträglichkeit FFH-Gebiet „Calwer-Heckengäu“,
- artenschutzrechtlicher Fachbeitrag.
6. Gegebenenfalls werden die (jeweils) rechtzeitig im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen gegen den Plan und gegen die (beiden) Änderungen erhobenen Einwendungen, die (jeweils) rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, nach Ablauf der Äußerungsfrist in einem Termin mündlich erörtert.
Ein Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Termin benachrichtigt. Sind außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
7. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind außer an den Träger des Vorhabens mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
8. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe.de unter „Über uns / Abteilung 1 / Referat 17 - Recht, Planfeststellung / Aktuelle Planfeststellungsverfahren“ zugänglich gemacht.
Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o. g. Bürgermeisterämtern und Ortsverwaltungen ausgelegten Unterlagen.
9. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an die Vorhabenträgerin im Rahmen des Verfahrens unter Berücksichtigung des bereits in Ziffer 4 am Ende gegebenen Hinweises, wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen. Diese kann auf der Internetseite https://rp.baden-wuerttemberg.de/datenschutzerklaerungen-der-regierungspraesidien-b-w/ unter dem Stichwort „24-01SFT_17-01K: Planfeststellung“ abgerufen werden. Auf Wunsch werden diese Informationen vom Regierungspräsidium Karlsruhe in Papierform versandt
Oberreichenbach, den 11.05.2022
Im Auftrag
Bürgermeisteramt Oberreichenbach