Archivordnung der Gemeinde Oberreichenbach
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils
geltenden Fassung, § 7 des Landesarchivgesetzes (LArchG) sowie der §§ 2 und 11 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils geltenden
Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am 25.09.2026 folgende
Archivordnung beschlossen:
Hier können Sie die Archivordnung einsehen: (PDF-Dokument, 265,16 KB, 28.09.2026)
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2
und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am 25.09.2026 folgende Satzung
beschlossen:
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
Aufgrund von § 17 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der
Fassung vom 06.10.2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes
vom 10.02.2026 (GBl. 2026 Nr. 20), wird mit Zustimmung des Gemeinderats in der Sitzung vom 25.09.2026 nachstehende Polizeiverordnung neu erlassen:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie
§§ 2 und 8 Abs. 2 sowie 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am
23.07.2026 beschlossen, die Hundesteuersatzung vom 17.09.2021 folgendermaßen
zu ändern:
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg den
Jahresabschluss der Wasserversorgung Oberreichenbach für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss einsehen: (PDF-Dokument, 164,17 KB, 27.07.2026)
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss 2026 einsehen: (PDF-Dokument, 329,91 KB, 27.07.2026)
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw/Oberreichenbach: Wirksamkeit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Stichle“, Calw-Stammheim
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Calw: Bürgerbüro Bauen – Stadtverwaltung Calw
Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Hauptsatzung
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ Gemarkung Oberreichenbach
Öffentliche Bekanntmachung: Erneute Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erneut festgestellt.
Grund für die erneute Beschlussfassung war die nachträgliche Korrektur eines im Jahr 2019 fehlerhaft hinterlegten Abstimmungsschlüssels im SAP-System. Eine Auszahlungsabsetzungsanordnung in Höhe von 341,00 EUR konnte zunächst nicht korrekt verarbeitet werden und blieb im Anlagevermögen unberücksichtigt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die Korrektur:
- Sachvermögen (Aktiva) verringert sich um 330,77 EUR
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung verringern sich um 341,00 EUR, sonstige Verbindlichkeiten erhöhen sich um 20,00 EUR (Passiva)
- Abschreibungsaufwand verändert sich um 10,23 EUR
- Eigenkapital erhöht sich entsprechend um 10,23 EUR (Ausweis in den Rücklagen)
Das Jahresergebnis erhöht sich von bisher 3.156.947,81 EUR auf 3.156.954,63 EUR.
Der Jahresabschluss 2020 wird in der korrigierten Fassung festgestellt.
Auslegung:
Der korrigierte Jahresabschluss liegt vom 06.04.2026 bis 13.04.2026 im Rathaus Oberreichenbach, Fachbereich Finanzen öffentlich aus.
Altes Rathaus Igelsloch steht wieder zur Verfügung
Gute Nachrichten aus Igelsloch: Die erforderlichen Arbeiten im Alten Rathaus konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Das Gebäude ist ab sofort wieder zugänglich und kann von den Vereinen, der Bücherei und weiteren Nutzerinnen und Nutzern wie gewohnt genutzt werden.
Nachdem im Untergeschoss ein Befall mit „Echtem Hausschwamm“ festgestellt worden war, hatte die Gemeinde das Gebäude vorsorglich gesperrt und die notwendigen Untersuchungs- und Sanierungsarbeiten durch eine Fachfirma durchführen lassen.
Im Flurbereich stehen derzeit noch kleinere Restarbeiten an. Unter anderem muss der im Zuge der Sanierung teilweise entfernte Wandputz wiederhergestellt werden. Die Nutzung des Gebäudes wird dadurch jedoch nicht wesentlich beeinträchtigt.
Um künftig insbesondere Feuchtigkeit und erneuten Schäden vorzubeugen, darf Material im Keller nur nach vorheriger Absprache und Freigabe durch die Gemeindeverwaltung oder den Bauhof gelagert werden.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich bei allen Nutzerinnen und Nutzern für das Verständnis während der vorübergehenden Sperrung und freut sich, dass das Alte Rathaus nun wieder für das vielfältige Leben in Igelsloch zur Verfügung steht.













