1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie
§§ 2 und 8 Abs. 2 sowie 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am
23.07.2026 beschlossen, die Hundesteuersatzung vom 17.09.2021 folgendermaßen
zu ändern:
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg den
Jahresabschluss der Wasserversorgung Oberreichenbach für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss einsehen: (PDF-Dokument, 164,17 KB, 27.07.2026)
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss 2026 einsehen: (PDF-Dokument, 329,91 KB, 27.07.2026)
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw/Oberreichenbach: Wirksamkeit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Stichle“, Calw-Stammheim
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Calw: Bürgerbüro Bauen – Stadtverwaltung Calw
Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Hauptsatzung
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ Gemarkung Oberreichenbach
Öffentliche Bekanntmachung: Erneute Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erneut festgestellt.
Grund für die erneute Beschlussfassung war die nachträgliche Korrektur eines im Jahr 2019 fehlerhaft hinterlegten Abstimmungsschlüssels im SAP-System. Eine Auszahlungsabsetzungsanordnung in Höhe von 341,00 EUR konnte zunächst nicht korrekt verarbeitet werden und blieb im Anlagevermögen unberücksichtigt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die Korrektur:
- Sachvermögen (Aktiva) verringert sich um 330,77 EUR
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung verringern sich um 341,00 EUR, sonstige Verbindlichkeiten erhöhen sich um 20,00 EUR (Passiva)
- Abschreibungsaufwand verändert sich um 10,23 EUR
- Eigenkapital erhöht sich entsprechend um 10,23 EUR (Ausweis in den Rücklagen)
Das Jahresergebnis erhöht sich von bisher 3.156.947,81 EUR auf 3.156.954,63 EUR.
Der Jahresabschluss 2020 wird in der korrigierten Fassung festgestellt.
Auslegung:
Der korrigierte Jahresabschluss liegt vom 06.04.2026 bis 13.04.2026 im Rathaus Oberreichenbach, Fachbereich Finanzen öffentlich aus.
Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord, 1. Änderung“, Gemarkung Oberreichenbach

icon.crdate14.01.2026
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Weinstraße Nord, 1.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.12.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Weinstraße Nord, 1. Änderung“ gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Weinstraße Nord“ mit örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans umfasst das Gebiet „Weinstraße Nord“ in der Gemarkung Oberreichenbach mit den Flurstücken 135/1 und 135/4 (Teilfläche). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanentwurfs:
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans „Weinstraße Nord“ ist die Anpassung der Art der baulichen Nutzung an veränderte städtebauliche Rahmenbedingungen und tatsächliche Entwicklungsmöglichkeiten. Das ursprünglich festgesetzte Sondergebiet für ein Seniorenzentrum konnte nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund soll das Plangebiet künftig als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Beherbergung – Wohnen – Gewerbe – Versorgung“ festgesetzt werden.
Die Planung dient der Stärkung der innerörtlichen Funktionen und der geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Nutzung bereits erschlossener Flächen.
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die 1. Änderung des Bebauungsplans wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Flächennutzungsplan
Die Änderung wird im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 2 BauGB angepasst.
Verkehrserschließung
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die bestehende Weinstraße sowie die Wildbader Straße (B 296).
Artenschutz
Die artenschutzrechtlichen Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass keine Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgelöst werden.
Schalltechnisches Gutachten
Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen wurde ein schalltechnisches Gutachten erstellt. Erforderliche Maßnahmen sind im Bebauungsplan berücksichtigt.
Öffentliche Auslegung
Der Entwurf sowie die nachfolgend aufgeführten Unterlagen werden in der Zeit vom 14.01.2026 bis einschließlich 15.02.2026 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.oberreichenbach.desowie im Rathaus der Gemeinde Oberreichenbach, Schulstraße 3, 75394 Oberreichenbach, Zimmer 7, während der regulären Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt:
- Bebauungsplanentwurf Weinstraße Nord – 1. Änderung, Zeichnerischer Teil
- Bebauungsplanentwurf Weinstraße Nord – 1. Änderung, Textteil
- Potenzialabschätzung Artenschutz 2025
- Potenzialabschätzung Artenschutz 2019
- Ergänzungen hinsichtlich artenreichen Grünlands und Biotopflächen
- Schalltechnisches Gutachten
- Erläuterungen zur Entwässerung
Stellungnahmen
Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb dieser Frist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift eine Stellungnahme abgeben. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme schriftlich mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift dauerhaft gespeichert werden. Der Öffentlichkeit werden die vorgebrachten Stellungnahmen nur anonymisiert vorgelegt.
Oberreichenbach, den 7. Januar 2026
gez.
Johannes Schaible
Bürgermeister












