4. Änderungssatzung zur Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung Oberreichenbach
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
Öffentliche Bekanntmachung: Aufstellung und Veröffentlichung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord, 1. Änderung“, Gemarkung Oberreichenbach
Nachstehend können Sie folgende Dokumente zum Bebauungsplan "Weinstraße Nord" einsehen:
-Bebauungsplanentwurf Weinstraße Nord-1.Änderung, Zeichnerischer Teil
-Bebauungsplanentwurf Weinstraße Nord - 1.Änderung, Textteil
-Potenzialabschätzung Artenschutz 2025
-Potenzialabschätzung Artenschutz 2019
-Ergänzung hinsichtlich artenreichen Grünlands und Biotopflächen
Öffentliche Bekanntmachung: Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Öffentliche Bekanntmachung der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Stichle“, Calw-Stammheim
Öffentliche Bekanntmachung des Grundbuchamtes (§ 122 GBO)
Öffentliche Bekanntmachung - Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers
icon.crdate31.07.2024
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die 3 Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.
Die Gemeinde Oberreichenbach gibt daher den Kunden jährlich die Wasserhärte und zur allgemeinen Information auch den Nitratgehalt sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers bekannt. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in der Gemeinde Oberreichenbach verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen mit 2,5 mg pro Liter weit unter dem genannten Grenzwert für Nitrat.
Das Trinkwasser der Gemeinde Oberreichenbach liegt im Härtebereich weich.
Die Werte für die Ortsteile Oberreichenbach, Oberkollbach, Igelsloch und Würzbach nachfolgend im Einzelnen (Stand Mai 2024):
Härtebereich weich
Calciumcarbonat mmol/l 0,60
Grad d.H. 3,1
Nitrat mg/l 2,5
Zusatzstoffe 1+2+4+6+9
Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung verwendet:
1 = Ozon
2 = Chlordioxid
4 = UV-Anlage
6 = EisenIII-Chlorid (Flockungsmittel, nur nach Erfordernis)
9 = Halbgebrannter Dolomit
Für weitere Auskünfte können Sie sich an die Mitarbeiter des Zweckverbandes Schwarzwaldwasserversorgung (Tel. 07052/93 59 807, E-Mail info(@)schwarzwaldwasser.de) wenden. Informationen finden Sie auch auf deren Homepage www.schwarzwaldwasser.de.
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Bau- und Ordnungsamt











