Archivordnung der Gemeinde Oberreichenbach
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils
geltenden Fassung, § 7 des Landesarchivgesetzes (LArchG) sowie der §§ 2 und 11 des
Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der jeweils geltenden
Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am 25.09.2026 folgende
Archivordnung beschlossen:
Hier können Sie die Archivordnung einsehen: (PDF-Dokument, 265,16 KB, 28.09.2026)
Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2
und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der
Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am 25.09.2026 folgende Satzung
beschlossen:
Polizeiverordnung gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern
Aufgrund von § 17 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 und § 26 Abs. 1 des Polizeigesetzes (PolG) in der
Fassung vom 06.10.2020 (GBl. 2020, 735, ber. S. 1092), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes
vom 10.02.2026 (GBl. 2026 Nr. 20), wird mit Zustimmung des Gemeinderats in der Sitzung vom 25.09.2026 nachstehende Polizeiverordnung neu erlassen:
1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie
§§ 2 und 8 Abs. 2 sowie 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am
23.07.2026 beschlossen, die Hundesteuersatzung vom 17.09.2021 folgendermaßen
zu ändern:
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg den
Jahresabschluss der Wasserversorgung Oberreichenbach für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss einsehen: (PDF-Dokument, 164,17 KB, 27.07.2026)
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss 2026 einsehen: (PDF-Dokument, 329,91 KB, 27.07.2026)
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw/Oberreichenbach: Wirksamkeit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Stichle“, Calw-Stammheim
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Calw: Bürgerbüro Bauen – Stadtverwaltung Calw
Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Hauptsatzung
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ Gemarkung Oberreichenbach
Öffentliche Bekanntmachung: Erneute Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erneut festgestellt.
Grund für die erneute Beschlussfassung war die nachträgliche Korrektur eines im Jahr 2019 fehlerhaft hinterlegten Abstimmungsschlüssels im SAP-System. Eine Auszahlungsabsetzungsanordnung in Höhe von 341,00 EUR konnte zunächst nicht korrekt verarbeitet werden und blieb im Anlagevermögen unberücksichtigt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die Korrektur:
- Sachvermögen (Aktiva) verringert sich um 330,77 EUR
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung verringern sich um 341,00 EUR, sonstige Verbindlichkeiten erhöhen sich um 20,00 EUR (Passiva)
- Abschreibungsaufwand verändert sich um 10,23 EUR
- Eigenkapital erhöht sich entsprechend um 10,23 EUR (Ausweis in den Rücklagen)
Das Jahresergebnis erhöht sich von bisher 3.156.947,81 EUR auf 3.156.954,63 EUR.
Der Jahresabschluss 2020 wird in der korrigierten Fassung festgestellt.
Auslegung:
Der korrigierte Jahresabschluss liegt vom 06.04.2026 bis 13.04.2026 im Rathaus Oberreichenbach, Fachbereich Finanzen öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung - Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers
icon.crdate31.07.2024
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die 3 Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.
Die Gemeinde Oberreichenbach gibt daher den Kunden jährlich die Wasserhärte und zur allgemeinen Information auch den Nitratgehalt sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers bekannt. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in der Gemeinde Oberreichenbach verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen mit 2,5 mg pro Liter weit unter dem genannten Grenzwert für Nitrat.
Das Trinkwasser der Gemeinde Oberreichenbach liegt im Härtebereich weich.
Die Werte für die Ortsteile Oberreichenbach, Oberkollbach, Igelsloch und Würzbach nachfolgend im Einzelnen (Stand Mai 2024):
Härtebereich weich
Calciumcarbonat mmol/l 0,60
Grad d.H. 3,1
Nitrat mg/l 2,5
Zusatzstoffe 1+2+4+6+9
Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 16 Abs. 4 der Trinkwasserverordnung verwendet:
1 = Ozon
2 = Chlordioxid
4 = UV-Anlage
6 = EisenIII-Chlorid (Flockungsmittel, nur nach Erfordernis)
9 = Halbgebrannter Dolomit
Für weitere Auskünfte können Sie sich an die Mitarbeiter des Zweckverbandes Schwarzwaldwasserversorgung (Tel. 07052/93 59 807, E-Mail info(@)schwarzwaldwasser.de) wenden. Informationen finden Sie auch auf deren Homepage www.schwarzwaldwasser.de.
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