Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw/Oberreichenbach: Wirksamkeit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Stichle“, Calw-Stammheim
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Calw: Bürgerbüro Bauen – Stadtverwaltung Calw
Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Hauptsatzung
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ Gemarkung Oberreichenbach
Öffentliche Bekanntmachung: Erneute Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erneut festgestellt.
Grund für die erneute Beschlussfassung war die nachträgliche Korrektur eines im Jahr 2019 fehlerhaft hinterlegten Abstimmungsschlüssels im SAP-System. Eine Auszahlungsabsetzungsanordnung in Höhe von 341,00 EUR konnte zunächst nicht korrekt verarbeitet werden und blieb im Anlagevermögen unberücksichtigt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die Korrektur:
- Sachvermögen (Aktiva) verringert sich um 330,77 EUR
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung verringern sich um 341,00 EUR, sonstige Verbindlichkeiten erhöhen sich um 20,00 EUR (Passiva)
- Abschreibungsaufwand verändert sich um 10,23 EUR
- Eigenkapital erhöht sich entsprechend um 10,23 EUR (Ausweis in den Rücklagen)
Das Jahresergebnis erhöht sich von bisher 3.156.947,81 EUR auf 3.156.954,63 EUR.
Der Jahresabschluss 2020 wird in der korrigierten Fassung festgestellt.
Auslegung:
Der korrigierte Jahresabschluss liegt vom 06.04.2026 bis 13.04.2026 im Rathaus Oberreichenbach, Fachbereich Finanzen öffentlich aus.
Öffentliche Bekanntmachung Regionalverband wg. Windenergie
icon.crdate28.02.2024
Regionalverband Nordschwarzwald Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie und
Regionalverband Nordschwarzwald
Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie und Teilfortschreibung Solarenergie des Regionalplans Nordschwarzwald
gemäß § 9 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 88) in Verbindung mit § 12 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42):
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald hat am 24. Januar 2024
- den Teilregionalplan Windenergie (Planentwurf Januar 2024) des Regionalplans Nordschwarzwald
und - den Teilregionalplan Solarenergie (Planentwurf Januar 2024) des Regionalplans Nordschwarzwald
beschlossen. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren.
Die Planentwürfe beider Teilregionalpläne samt Begründung mit Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen können vom 12. Februar 2024 bis einschließlich 15. März 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann im Internet unter
https://nordschwarzwald-region.de
eingesehen und abgerufen werden.
Zusätzlich liegen die Planentwürfe beider Teilregionalpläne samt Begründung mit Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen während des genannten Zeitraums zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:
Regionalverband Nordschwarzwald, Westliche Karl-Friedrich-Straße 29-31, 75172 Pforzheim, 2. OG, Sekretariat, Sprech- bzw. Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr, Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr.
Stadt Pforzheim, Planungsamt, Technisches Rathaus, Östliche Karl-Friedrich-Straße 4-6,
75175 Pforzheim, Flur im 5. OG, Sprech- bzw. Dienstzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag:
8.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr.
Landratsamt Enzkreis, Amt für Baurecht, Naturschutz und Bevölkerungsschutz, Östliche Karl-Friedrich-
Str. 58, 75175 Pforzheim, Zi.Nr. 101, Sprech- bzw. Dienstzeiten:
Dienstag: 8:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr, Donnerstag: 8:00 bis 14:00 Uhr.
Landratsamt Calw, Dezernat 2 Umwelt, Bauen, Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft,
Abt. 25 Bauordnung, Vogteistraße 42-46, 75365 Calw, Haus A, 2. Stock, Sekretariat, Zi.Nr. A 218, Sprechbzw.
Dienstzeiten: Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr, Montag außerdem 14:00 bis 16:30 Uhr und
Donnerstag 8:00 bis 18:30 Uhr.
Landratsamt Freudenstadt, Amt für Bau, Umwelt und Wasserwirtschaft, Herrenfelder Straße 14,
72250 Freudenstadt, 2. Stock, Zi.Nr. 245, Sprech- bzw. Dienstzeiten: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr.
Zu den Planentwürfen, deren Begründungen und Umweltberichten sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Nordschwarzwald bis spätestens 15. März 2024 Stellung nehmen. Die Stellungnahme soll elektronisch an
oder über die Beteiligungsplattform unter
https://beteiligung-regionalplan.de/nordschwarzwald_wind
bzw.
https://beteiligung-regionalplan.de/nordschwarzwald_solar
abgegeben werden. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf der genannten Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG). Stellungnahmen der Umwelt- und Naturschutzvereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen.
Der Regionalverband Nordschwarzwald prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in den Verfahren Teilregionalplan Windenergie und Teilregionalplan Solarenergie zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Nordschwarzwald liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung zu Fortschreibungen und Änderungen des Regionalplans Nordschwarzwald verarbeitet (https://nordschwarzwald-region.de/datenschutz). Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, dem Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Pforzheim, den 24.01.2024
Klaus Mack, MdB
Verbandsvorsitzender











