Öffentliche Bekanntmachung - Angabe der Wasserhärtebereiche des Trinkwassers
icon.crdate05.07.2023
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die 3 Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich
Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) verlangt die Angabe der Wasserhärtebereiche, damit Sie Wasch- und Reinigungsmittel entsprechend den Dosierempfehlungen der Hersteller dosieren können. Die Waschmittelindustrie ist nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln verpflichtet, bei phosphathaltigen Produkten abgestufte Dosierungsempfehlungen für die 3 Wasserhärtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ anzugeben und diese auf den Verpackungen deutlich sichtbar aufzudrucken.
Die Gemeinde Oberreichenbach gibt daher den Kunden jährlich die Wasserhärte und zur allgemeinen Information auch den Nitratgehalt sowie die Zusatzstoffe zur Aufbereitung des Trinkwassers bekannt. In der Trinkwasserverordnung ist der Grenzwert für Nitrat auf 50 mg pro Liter festgesetzt. Das in der Gemeinde Oberreichenbach verteilte Trinkwasser liegt nach den letzten Untersuchungsergebnissen mit 3,0 mg pro Liter weit unter dem genannten Grenzwert für Nitrat.
Das Trinkwasser der Gemeinde Oberreichenbach liegt im Härtebereich weich.
Die Werte für die Ortsteile Oberreichenbach, Oberkollbach, Igelsloch und Würzbach nachfolgend im Einzelnen (Stand Juni 2023):
Härtebereich weich
Calciumcarbonat mmol/l 0,58
Grad d.H. 3,2
Nitrat mg/l 3,0
Zusatzstoffe 1+2+4+6+9
Bei der Aufbereitung des Trinkwassers werden folgende Zusatzstoffe gemäß § 16 Abs. 1
und 2 der Trinkwasserverordnung verwendet:
1 = Ozon
2 = Chlordioxid
4 = UV-Anlage
6 = EisenIII-Chlorid (Flockungsmittel, nur nach Erfordernis)
9 = Halbgebrannter Dolomit
Für weitere Auskünfte können Sie sich an die Mitarbeiter des Zweckverbandes Schwarzwaldwasserversorgung (Tel. 07052/93 59 807, E-Mail info(@)schwarzwaldwasser.de) wenden. Informationen finden Sie auch auf deren Homepage www.schwarzwaldwasser.de.
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