1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung)
Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie
§§ 2 und 8 Abs. 2 sowie 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach am
23.07.2026 beschlossen, die Hundesteuersatzung vom 17.09.2021 folgendermaßen
zu ändern:
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung Jahresabschluss Eigenbetrieb Wasserversorgung 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 gem. § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Baden- Württemberg den
Jahresabschluss der Wasserversorgung Oberreichenbach für das Wirtschaftsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss einsehen: (PDF-Dokument, 164,17 KB, 27.07.2026)
Öffentliche Bekanntmachung: Feststellung des Jahresabschlusses 2022
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt.
Hier können Sie den Jahresabschluss 2026 einsehen: (PDF-Dokument, 329,91 KB, 27.07.2026)
Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Calw/Oberreichenbach: Wirksamkeit der 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Energiepark Stichle“, Calw-Stammheim
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadtverwaltung Calw: Bürgerbüro Bauen – Stadtverwaltung Calw
Öffentliche Bekanntmachung: Neufassung der Hauptsatzung
Öffentliche Bekanntmachung: Bebauungsplan „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften „Weinstraße Nord – 1. Änderung“ Gemarkung Oberreichenbach
Öffentliche Bekanntmachung: Erneute Feststellung des Jahresabschlusses 2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberreichenbach hat in seiner Sitzung am 27.02.2026 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 erneut festgestellt.
Grund für die erneute Beschlussfassung war die nachträgliche Korrektur eines im Jahr 2019 fehlerhaft hinterlegten Abstimmungsschlüssels im SAP-System. Eine Auszahlungsabsetzungsanordnung in Höhe von 341,00 EUR konnte zunächst nicht korrekt verarbeitet werden und blieb im Anlagevermögen unberücksichtigt.
Folgende Änderungen ergeben sich durch die Korrektur:
- Sachvermögen (Aktiva) verringert sich um 330,77 EUR
- Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung verringern sich um 341,00 EUR, sonstige Verbindlichkeiten erhöhen sich um 20,00 EUR (Passiva)
- Abschreibungsaufwand verändert sich um 10,23 EUR
- Eigenkapital erhöht sich entsprechend um 10,23 EUR (Ausweis in den Rücklagen)
Das Jahresergebnis erhöht sich von bisher 3.156.947,81 EUR auf 3.156.954,63 EUR.
Der Jahresabschluss 2020 wird in der korrigierten Fassung festgestellt.
Auslegung:
Der korrigierte Jahresabschluss liegt vom 06.04.2026 bis 13.04.2026 im Rathaus Oberreichenbach, Fachbereich Finanzen öffentlich aus.
Wasserzähleraustausch
icon.crdate01.02.2023
Um eine absolut korrekte Zählweise Ihrer Wasserzähler garantieren zu können, sind wir als Gemeinde nach dem Eichgesetz verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln. Die Eichgültigkeit der Wasserzähler (Wasseruhr) beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet, Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel. Es werden die Wasserzähler mit Baujahr
Um eine absolut korrekte Zählweise Ihrer Wasserzähler garantieren zu können, sind wir als Gemeinde nach dem Eichgesetz verpflichtet, alle Wasserzähler in einem regelmäßigen Turnus zu wechseln.
Die Eichgültigkeit der Wasserzähler (Wasseruhr) beträgt 6 Jahre. Daher sind wir als Wasserversorger verpflichtet, Ihren Wasserzähler nach Ablauf dieser Frist auszutauschen. Mit Hilfe der EDV überwachen wir die Eichfristen und veranlassen einen rechtzeitigen Wechsel.
Es werden die Wasserzähler mit Baujahr 2018 und älter ausgetauscht.
Es gibt keine Vorabterminierung. Die Mitarbeiter des Bauhofs Oberreichenbach kommen spontan zu Ihnen nach Hause. Sollten Sie nicht anzutreffen sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung zur Terminabsprache, die Sie bitte schnellstmöglich vornehmen sollten. Bitte unterstützen Sie uns beim Turnustausch und gewähren den Mitarbeitern den Zutritt zu den Wasserzählern. Beachten Sie, dass der Wasserzähler, das Hauptabsperrventil vor dem Zähler und das Ventil hinter dem Zähler jederzeit zugänglich sein müssen. Es dürfen keine wasserempfindlichen Gegenstände oder Stoffe in der näheren Umgebung abgestellt sein. Sollten sich im Zusammenhang mit dem Zählerwechsel Unstimmigkeiten ergeben, so bitten wir um Rückmeldung unter der Telefonnummer 07051 969932.
Für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit bedanken wir uns.











