Sitzungsberichte: Gemeinde Oberreichenbach

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Der Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw hat eine Konzeption und Grobkostenschätzung für einen Breitbandausbau erstellt – als Serviceleistung für Kommunen im Kreis, die am Markterkundungsverfahren teilnehmen. Dazu gehört auch Oberreichenbach.

icon.crdate08.06.2022

Und daher landete das Thema jüngst auch per Umlaufverfahren in den Briefkästen der Gemeinderäte. Der nächste Schritt stand an: die Teilnahme am Förderverfahren und der Generalübernehmerausschreibung des Eigenbetriebs zum Aufbau innerörtlicher Verteilnetze (FTTB-Netze, also Glasfaser bis ins Gebäude). Die Förderantragsstellung erfolgt nach der Richtlinie „graue Flecken“. Zuschüsse können für alle „hellgrauen Flecken“ beantragt werden, also Gebäude, bei denen die Internet-Versorgung weniger als

Und daher landete das Thema jüngst auch per Umlaufverfahren in den Briefkästen der Gemeinderäte. Der nächste Schritt stand an: die Teilnahme am Förderverfahren und der Generalübernehmerausschreibung des Eigenbetriebs zum Aufbau innerörtlicher Verteilnetze (FTTB-Netze, also Glasfaser bis ins Gebäude). Die Förderantragsstellung erfolgt nach der Richtlinie „graue Flecken“. Zuschüsse können für alle „hellgrauen Flecken“ beantragt werden, also Gebäude, bei denen die Internet-Versorgung weniger als 100 Mbit/s beträgt. Ab 2023 gilt laut dieser Richtlinie: Alle Gebäude, die in grauen Flecken liegen und nicht gigabitfähig angeschlossen sind oder für die keine Ausbauzusage eines Telekommunikationsunternehmens vorliegt, sind unterversorgt. Als gigabitfähige Versorgung gelten FTTB-Anschlüsse oder HFC-Anschlüsse (Hybrid Fiber Coax, Glasfaser kombiniert mit Koaxial, zum Beispiel Vodafone).

Die aktuellen Förderrichtlinien von Bund und Land laufen zum 31. Dezember 2022 aus. Da nicht bekannt ist, wie sich die Zuschussmöglichkeiten entwickeln werden, hat der Eigenbetrieb Breitband die Grundlagen für eine vorbereitende Förderantragstellung geschaffen. Das Ziel: Kommunen soll im Lauf dieses Jahres eine Förderzusage gesichert werden. Sollten die Förderungen von Bund und Land verlängert werden, wird ein Antrag auf Erweiterung gestellt. Oberreichenbach gab hierzu mit dem Gemeinderatsbeschluss eine Absichtserklärung ab. Bis Mitte Juni soll ein Förderantrag für „hellgraue Flecken“ im Gemeindegebiet gestellt werden. Sobald die Förderung verlängert wird, schließt sich ein Upgrade-Antrag an.

Zudem erklärte Oberreichenbach mit diesem Beschluss die Absicht, an der für den Ausbau nötigen Generalübernehmerausschreibung teilzunehmen. Diese soll im Sommer 2022 starten. Ausbaugebiete sind Igelsloch, Unterkollbach, Siehdichfür, Würzbach und Naislach. Oberkollbach und Oberreichenbach würden dann beim Upgrade-Antrag berücksichtigt. Die Ausschreibung soll als Verhandlungsverfahren mit vorgelagertem öffentlichem Teilnahmewettbewerb stattfinden. Die Teilnahme ist, vorgegeben durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie das Innenministerium Baden-Württemberg als Fördermittelgeber, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Teilnehmende Kommunen müssen eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung und für die geplanten Ausbauten einen vorläufigen Zuwendungsbescheid (Bundesförderung) sowie vor Zuschlagsentscheidung einen bewilligten Förderbescheid (gemäß Breitbandmitfinanzierung des Landes BW) vorliegen haben.

Aus diesen Bedingungen ergibt sich folgender Ablauf: Zunächst wird der Förderantrag für geplante Ausbauten der innerörtlichen Verteilnetze der nächsten zwei Jahre ausgearbeitet und eingereicht. Die Unterlagen müssen bis spätestens Mitte Juni vorliegen. Anschließend werden die Anträge von beiden Fördermittelgebern geprüft. Die Teilnahme an dem Verfahren sowie die geplanten Ausbauten der innerörtlichen Verteilnetze müssen von den jeweiligen Gemeinderäten verbindlich beschlossen werden. Am 15. Juli 2022 soll die Generalübernehmer-Ausschreibung mit dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb veröffentlicht werden. Eine Zuschlagserteilung soll planmäßig im Dezember 2022 erfolgen. Die entstehenden Kosten zur technischen und juristischen Begleitung der Ausschreibung werden durch die bereits bewilligten Mittel zur Umsetzung von Beratungsleistungen des Eigenbetrieb Breitband Landkreis Calw getragen.

Von Jacqueline Geisel