Aufnahme in weiterführende Schulen - Besonderes Beratungsverfahren wahrnehmen
Als Eltern beziehungsweise als erziehungsberechtigter Elternteil entscheiden Sie im Laufe des Schuljahres 2019/2020, welche weiterführende Schulart Ihr Kind zum Schuljahr 2020/2021 besuchen soll.
Sind Sie in Ihrer Entscheidung unsicher, möchten Sie sich mit jemandem im Entscheidungsprozess beraten und weitere Aspekte bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen, können Sie das besondere Beratungsverfahren in Anspruch nehmen.
Sie werden von einer speziell ausgebildeten Beratungslehrkraft beraten, die nicht an der Schule Ihres Kindes tätig ist.
Die Beratung ist freiwillig.
Bei Ihrer Entscheidung können Sie daneben verschiedene Informationen berücksichtigen, z.B.
- Ihre eigenen Wahrnehmungen der Stärken und Schwächen Ihres Kindes,
- Ergebnisse aus Gesprächen mit Lehrkräften sowie
- die Grundschulempfehlung.
Zuständigkeit
die Grundschule Ihres Kindes
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
keine
Ablauf
Melden Sie sich bei der Grundschule Ihres Kindes zum besonderen Beratungsverfahren an. Das notwendige Formular erhalten Sie gemeinsam mit der Grundschulempfehlung .
Für die Terminvereinbarung kommt die Beratungslehrkraft entweder direkt oder über das Schulsekretariat auf Sie zu. Sie vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein Erstgespräch.
Das besondere Beratungsverfahren beginnt immer mit einem Beratungsgespräch. Hier stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt.
Es kann sinnvoll sein, weitere Informationen zum Leistungsprofil Ihres Kindes zu gewinnen. Die Beratungslehrkraft wird Ihnen daher ggf. vorschlagen, an einem zusätzlichen Termin einen Test mit Ihrem Kind durchzuführen. Dem müssen alle Erziehungsberechtigten zustimmen. Dabei können die Begabung, die Motivation oder auch andere Aspekte in den Mittelpunkt einer Testung gestellt werden.
Einer Testung folgt immer ein Auswertungsgespräch, in dem Sie Rückmeldung über die gewonnen Erkenntnisse erhalten.
Gemeinsam mit der Beratungslehrkraft kann abschließend eine Gesamtschau der vorliegenden Informationen vorgenommen werden.
Die Entscheidung über die Schulwahl bleibt auch nach dem besonderen Beratungsverfahren Ihnen als Eltern überlassen.
Kosten
keine
Frist
Sie müssen sich spätestens vier Schultage nach Erhalt der Grundschulempfehlung zum besonderen Beratungsverfahren anmelden, wenn Sie daran teilnehmen möchten.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 29.10.2019 freigegeben.
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